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AW: Doppel 2 kampflos abgegeben
Im Rundschreiben Nr. 1 des WTTV steht:
"Wir machen deshalb ebenso bereits heute darauf aufmerksam, dass Verstöße gegen die Bestimmungen über das Frischkleben von Schlägerbelägen auch dann nachträglich zur Disqualifikation eines Spielers für sein nächstes Spiel (Einzel oder Doppel) führen können, wenn der Verstoß nicht sofort bestätigt werden kann, weil kein OSR anwesend ist, was der Normalfall wäre.
Bei Meisterschaftsspielen, in denen keine OSR eingesetzt sind, müssen deshalb Verstöße gegen diese Regelung vom Mannschaftsführer als Protest unter Angabe des Zeitpunktes auf dem Spielbericht vermerkt werden. Das nächste Spiel (Einzel oder Doppel) des beschuldigten Spielers kann dann nicht zum Erreichen des Siegpunktes herangezogen werden. Die spielleitende Stelle ist gehalten, nachträglich die Disqualifikation des beschuldigten Spielers für sein nächstes Spiel (Einzel oder Doppel) auszusprechen, wenn er nachweislich wiederholt das Frischklebeverbot nicht beachtet hat."
Also nach WTTV-Auslegung (und soweit ich weiß, ist das in anderen Verbänden ebenso) betrifft die Disqualifikation nur ein einziges Spiel.
Warum in dem oben zitierten Text allerdings steht, dass die spielleitende Stelle die Disqualifikation erst bei wiederholter Nichtbeachtung auszusprechen hat, kann ich jedoch nicht nachvollziehen ... (aber ich glaube, wir kommen hier vom Thema ab)
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