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Hi Magico,
hätte da WO des DTTB, F 3.8 im Angebot:
Die Werbung auf allen Innenseiten der Umrandungen muss entweder in einem dunkleren oder unwesentlich helleren
Ton der Grundfarbe oder in Schwarz gehalten sein.
Die Umrandungen einzelner Spielräume und Mannschaftsboxen innerhalb einer Spielhalle müssen sowohl dieselbe Grund- wie auch dieselbe Werbefarbe aufweisen, die weder weiß noch gelb sein darf.
Der zweite Absatz ist der entscheidende, der Werbedruck einer die Spielbox begrenzenden Bande darf weder weiß noch gelb sein, egal ob innen oder außen.
MfG
Christian
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Sage nicht alles, was du weißt,
aber wisse immer, was du sagst.
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