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Beides gilt, die WO des DTTB und die Intern. TT-Regeln. Es ist ja auch kein Widerspruch da, sondern vom DTTB sind zusätzliche Regelungen aufgenommen worden.
Kann es vielleicht sein, dass der Satz in WO F 3
"Die Umrandungen einzelner Spielräume und Mannschaftsboxen innerhalb einer Spielhalle müssen sowohl dieselbe Grund- wie auch dieselbe Werbefarbe aufweisen, die weder weiß noch gelb sein darf."
sich nur auf die vorher bezeichneten Innenseiten der Umrandungen bezieht?
Warum sollte man außen auf der Umrandung weiß oder gelb verbieten und z.B. orange nicht.
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