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Zitat von Pinguin
Dass in der WO des DTTB explizit auch verspätetes Erscheinen als Hinderungsgrund für die Bildung von Doppeln genannt wird ("können wegen ... verspäteten Erscheinens nicht alle ... Doppel gebildet werden"), bedeutet in meinen Augen umgekehrt natürlich, dass ich in den Doppeln nur Spieler aufstellen kann, die auch in den Doppeln echt mitwirken, also "spielen" (also echt spielen oder nach dem 1. Ballwechsel abschenken) (und nicht nur im Mannschaftskampf, wobei die Mitwirkung im Mannschaftskampf von einigen Landesverbänden extra definiert werden).
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Ich mach's ungern

, aber hier widerspreche ich dir einfach mal. Auch nach meinem Sprachverständnis ist das nicht die Umkehrung des Satzes. Die Umkehrung besagt m. E. nur, dass ich keine Spieler im Doppel aufstellen darf, die (im Sinnne von WO D 3.2, letzter Satz) nicht mitwirken werden (das ist ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig bekannt) oder die verspätet eintreffen.
Ein fiktives Beispiel: Ein Spieler wird in Doppel 2 aufgestellt. Er ist
pünktlich zum Aufruf des Doppels in der Halle - möglicherweise nicht in Spielkleidung, aber das dürfte hier (vorbehaltlich anderer Regelungen der Landesverbände) egal sein. Weiterhin
wirkt er am Mannschaftskampf mit, und sei es nur dadurch, dass er zu seinem ersten Einzel an den Tisch geht, einen Punkt spielt und dann schenkt. Auch wenn dieser Spieler zu seinem Doppel nicht mal an den Tisch geht, sehe ich nicht, warum die Doppelaufstellung nicht erlaubt sein soll. Schließlich ist keine der beiden Bedingungen aus WO D 4.3 erfüllt.
Wenn jemand eine andere einleuchtende Argumentation hat, lasse ich mich gerne überzeugen. Ein gutes Argument wäre z.B. eine Auslegung des DTTB-SRA

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