Zitat:
|
Zitat von Mouselook
Ich mach's ungern  , aber hier widerspreche ich dir einfach mal.
|
Darfst Du grundsätzlich gerne
Zitat:
|
Auch nach meinem Sprachverständnis ist das nicht die Umkehrung des Satzes. Die Umkehrung besagt m. E. nur, dass ich keine Spieler im Doppel aufstellen darf, die (im Sinne von WO D 3.2, letzter Satz) nicht mitwirken werden (das ist ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig bekannt) oder die verspätet eintreffen.
|
Ist übrigens WO D 3.1

Nicht aufgestellt werden darf ein Spieler, der
- überhaupt nicht mitwirkt ("Ausfall eines Spielers")
- nicht rechtzeitig zu seinem Doppel anwesend sein wird, es also nicht spielen kann ("Verspätetes Erscheinen eines Spielers")
Zitat:
|
Ein fiktives Beispiel: Ein Spieler wird in Doppel 2 aufgestellt. Er ist pünktlich zum Aufruf des Doppels in der Halle - möglicherweise nicht in Spielkleidung, aber das dürfte hier (vorbehaltlich anderer Regelungen der Landesverbände) egal sein.
|
Hier ist es
nicht unerheblich, wenn ein Spieler nicht ihn Spielkleidung am Tisch erscheint. Wenn er rechtzeitig zu seinem Doppel in Spielkleidung am Tisch erscheint, ist die Aufstellung in Ordnung. Wenn nicht, hätte das Doppel nicht aufgestellt werden dürfen.
Das Doppel kann nicht gebildet werden, da er nicht rechtzeitig zu seinem Doppel am Tisch erscheinen kann, muss somit freigelassen werden.
Dies folgert sich hieraus, dass der Halbsatz "...oder verspäteten Erscheinens" explizit erwähnt ist. Würde er wie von dir ausgelegt werden, so gäbe es nur noch eine Möglichkeit, dass er nicht aufgestellt werden dürfte:
- der Spieler erscheint garnicht ("Ausfall des Spielers")
und damit wäre der angesprochene Halbsatz überflüssig.
Zitat:
|
Auch wenn dieser Spieler zu seinem Doppel nicht mal an den Tisch geht, sehe ich nicht, warum die Doppelaufstellung nicht erlaubt sein soll. Schließlich ist keine der beiden Bedingungen aus WO D 4.3 erfüllt.
|
Eben doch, er ist verspätet erschienen, aufgrund dessen kann kein (spielbereites) Doppel mit ihm gebildet werden.
Zitat:
|
Wenn jemand eine andere einleuchtende Argumentation hat, lasse ich mich gerne überzeugen.
|
Eine explizite Auslegung des DTTB-SRA hab ich leider auch nicht parat, denke aber trotzdem, dass meine Argumentation einleuchtend ist.
Frag doch einfach beim nächsten Einsatz unseren SRA.