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Zitat von Vektor
Deine Interpretation ist auch durchaus eine sinnvolle, aber keineswegs die aufgrund des WO-Textes einzig mögliche (dort steht z.B. nur "Erscheinen", aber nichts von "Spielbereitschaft")
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Dass mit Erscheinen auch Spielbereitschaft gemeint ist, folgt daraus, dass (zumindest nach der WO des DTTB) die bloße "Anwesenheit" nicht ausreicht, um am Spiel im Sinne der Regeln mitzuwirken, so dass man aufgestellt werden dürfte. Somit ist dies in meinen Augen die einzig logische Deutung des "Erscheinens".
Zitat:
Sehe ich anders. Wenn ich z.B. 5 Spieler in der Halle habe, aber noch zwei Kandidaten erwarte bzw. auf sie hoffe, um einen davon einzusetzen, diese aber nicht rechtzeitig zum Doppel eintreffen werden, kann ich sinnvollerweise keine drei Doppel bilden, weil ich nicht weiß, ob ein von mir notierter Spieler auch am Mannschaftskampf teilnehmen wird.
In diesem Fall, kann ich "wegen verspäteten Erscheinens" keine drei Doppel bilden.
Das heißt aber doch nicht logisch zwingend, dass jedes verspätete Erscheinen zur Nichtbildbarkeit eines Doppels führt.
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Interessantes Beispiel

. Aber in diesem Fall hättest Du auch die Möglichkeit ein Doppel (auf gut Glück) zu bilden und einen der beiden Spieler aufzustellen - auf das Risiko einer falschen Aufstellung hin, falls der Spieler nicht spielbereit zu seinem Spiel erscheint. Wählst du hier dann die Option nur eines der beiden (zwei der drei) Doppel aufzustellen, fällt dies aufgrund der aktiven Entscheidung des MF auf den Passus "Ausfall von Spielern" (er definiert die Spieler als ausgefallen).
Insofern halte ich die Interpretation "Unbildbarkeit" aus "Unwissenheit wer kommt" heraus für recht absurd. Der Mannschaftsführer hätte - deiner Interpretation von Aufstellung und verspäteten Erscheinen nach - hier theoretisch die Möglichkeit, einen der beiden Spieler auf gut Glück aufzustellen.
Dies schließt du indes durch deine Interpretation von "Unbildbarkeit eines Doppels" aus - nur weil er nicht sicher weiß wer kommt, darf er nach den Regeln auf einmal überhaupt kein Doppel mehr stellen, aber grundsätzlich dürfte er?
Andererseits, auch wenn der MF sicher weiß, welcher Spieler in Frage kommt zu Erscheinen, könnte dieser aus welchen Gründen auch immer (Unfall...) nicht erscheinen. Trotzdem darf er aufgestellt werden? Aber wenn der MF das nicht weiß, dann darf er nicht aufgestellt werden?
Woher soll die regelüberwachende Instanz (OSR) in diesem Fall wissen, was Sache ist, d.h. was der MF weiß, und welcher Passus der Regeln demnach greift?