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Alt 20.09.2005, 15:52
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AW: Doppel 2 kampflos abgegeben

Zitat:
Zitat von Pinguin
Dass mit Erscheinen auch Spielbereitschaft gemeint ist, folgt daraus, dass (zumindest nach der WO des DTTB) die bloße "Anwesenheit" nicht ausreicht, um am Spiel im Sinne der Regeln mitzuwirken, so dass man aufgestellt werden dürfte.
Der Begriff "Mitwirken" ist aber nur in Bezug auf den Mannschaftskampf definiert und nicht auf ein einzelnes Spiel bezogen.

Zitat:
Interessantes Beispiel . Aber in diesem Fall hättest Du auch die Möglichkeit ein Doppel (auf gut Glück) zu bilden und einen der beiden Spieler aufzustellen -
Meine Interpretation war (bis ich vom WTTV gegenteilige Info bekam) folgenden:

Zunächst hat der MF zu entscheiden, wen er fürs Doppel nominiert. Hierbei hat er zu berücksichtigen, dass die Nominierung eines Spielers, der nicht am Mannschaftskampf teilnimmt, zu einer 0:9-Wertung führt.

Kommt er nun (z.B. weil ein Spieler noch nicht anwesend ist) zu der Auffassung, keine 6 Spieler zur Verfügung zu haben, kann er nur zwei Doppel bilden und die Regel greift.

Zitat:
Wählst du hier dann die Option nur eines der beiden (zwei der drei) Doppel aufzustellen, fällt dies aufgrund der aktiven Entscheidung des MF auf den Passus "Ausfall von Spielern" (er definiert die Spieler als ausgefallen).
Der Begriff "ausgefallener Spieler" ist konkret definiert (Nicht-Mitwirkung im Mannschaftskampf). Setze ich also einen Spieler im Einzel, nicht aber im Doppel ein, so kann das nicht unter "Ausfall eines Spielers" fallen.

Zitat:
Andererseits, auch wenn der MF sicher weiß, welcher Spieler in Frage kommt zu Erscheinen, könnte dieser aus welchen Gründen auch immer (Unfall...) nicht erscheinen. Trotzdem darf er aufgestellt werden? Aber wenn der MF das nicht weiß, dann darf er nicht aufgestellt werden?
Wer nicht am Mannschaftskampf teilnimmt, darf nicht auf dem Spielbericht stehen - ist doch ganz eindeutig.

Nur die Entscheidung, ob ich drei Doppel bilden kann oder nicht, sah ich immer im Entscheidungsspielraum des MF (mit der Teilnahme am Mannschaftskampf als einzig zwingende Voraussetzung).

Zitat:
Woher soll die regelüberwachende Instanz (OSR) in diesem Fall wissen, was Sache ist, d.h. was der MF weiß, und welcher Passus der Regeln demnach greift?
Nein, wie gesagt, in meinem Verständnis war nur die überprüfbare Mitwirkung im Mannschaftskampf entscheidend.


Das Ganze zeigt meiner Meinung aber, dass die WO in dem Punkt nicht eindeutig ist. Ich denke, in unsere Diskussion ist erkennbar, dass es für verschiedene Sichtweisen Anhaltspunkte in der WO gibt und man nicht sagen kann, das steht da doch klipp und klar geschrieben.

Egal, wie es gemeint ist. Es ließe sich sicherlich eideutiger formulieren, ohne dass der Text "ausufert".
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