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Genehmigung von Mannschaftsaufstellungen
Der Verein TSV W. hatte dem Staffelleiter (Kreissportwart) die Mannschaftsmeldeformulare für die 1. u. 2. Herren (beide 1. Kreisklasse) ordnungsgemäß eingereicht. Auf der Staffelsitzung wurden die Aufstellungen genehmigt.
Nunmehr hat offenbar ein Verein gegen diese genehmigten Aufstellungen Einspruch eingelegt (Abschnitt E i.f der AB des TTVN zur WO). Der Staffelleiter informierte hierüber kurz und knapp den Abteilungsleiter. Es blieb offen, wer den Einspruch eingelegt hat.
Der Staffelleiter (Sportausschuß) reagierte sofort und verhängte nachträglich für die Spieler 1-4 der 2. Herren einen Sperrvermerk. Der Spieler Nr. 4 ist allerdings ein Jugendersatzspieler. Der Sperrvermerk für ihn ist allerdings ein "Witz", denn dieser Spieler darf eh nicht in der 1. Herren Ersatz spielen!
Trotz aller Bitten erhielt der Verein TSV W. vom Staffelleiter keine vollständige Kopie des Einspruchschreibens. Übersandt wurde schließlich eine Kopie aus der die Gründe, nicht aber der Absender erkennbar waren!!!
Was soll man davon halten?
Somit gab es für den betroffenen Verein keine Möglichkeit der Überprüfung, ob der Einspruch überhaupt von einem dazu berechtigten Verein eingelegt worden ist.
Ohne ausreichende Verteidigungsmöglichkeiten wurden hier vom Staffelleiter bzw. Sportausschuß Fakten geschaffen. Der Grundsatz des "rechtlichen Gehörs" wurde schlicht mißachtet!
Hier geht es nicht um die Frage der Berechtigung der Sperrvermerke sondern nur um das "Verfahren". Im Kreis Osnabrück-Land handeln Funktionäre offenbar weiterhin nach "eigenen Regeln". Von Fairniss kann kein Rede sein.
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