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AW: Genehmigung von Mannschaftsaufstellungen
Ich gehe davon aus, das auch im Vereinsrecht "rechtsstaatliche Grundsätze" gelten. Es kann und darf nicht sein, das Entscheidungen über Einsprüche/Proteste im "stillen Kämmerlein" entschieden werden und der betroffene Verein keine Rechte hat.
Der betroffene Verein hat bei der geschilderten Verfahrensweise keine Möglichkeit der Überprüfung. Wer sagt denn, das tatsächlich ein dazu berechtigter Verein den Einspruch eingelegt hat? Möglich ist auch, das der Staffelleiter von anderer Seite auf die Situation angesprochen worden ist und er nunmehr einen eigenen Fehler berichtigt hat.
Wie auch immer: der betroffene Verein muß ein Recht darauf haben zu erfahren, wer den Einspruch eingelegt hat.
Warum um alles in der Welt soll er es denn nicht erfahren? Hat der Sportwart etwa etwas zu verbergen?
Die Argumente im vorherigen Artikel - kein Verein würde sich mehr trauen, einen Protest pp einzulegen - können doch wohl nicht ernst gemeint sein.
Wer einen Protest einlegt muß damit rechnen, das darüber gesprochen und evtl. verhandelt wird.
Zur Berechtigung der Sperrvermerke habe ich und werde ich auch keinerlei Ausführungen machen. Über solche Dinge kann man immer verschiedener Ansicht sein.
Mir geht es ausschließlich um das Verfahren. Warum verhält sich der Staffelleiter so? Sein Verhalten öffnet allen Spekulanten Tür und Tor. Das sollte nicht sein.
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