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Zitat von MEC
Im Verein gemeldet off. ist er gar net, d.h. er hat keinen Mitgliedsantrag unterschrieben und zahlt auch keinen Beitrag.. soweit so gut, aber auf dem Mannschafsmeldeformular haben sie ihn aufgestellt, damit er immer mal wieder aushelfen konnte.
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Also wenn der Spieler kein Mitglied des Vereins ist, hat er zunächst mal gar keine Spielberechtigung. Denn WO B1.2 schreibt eindeutig vor:
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[...]Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des Spielers in einem Verein.[...]
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Und weiter in B7:
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Der Spieler verliert automatisch die Spielberechtigung zum Zeitpunkt des Austritts oder Ausschlusses aus dem Verein, für den er bisher spielberechtigt war (siehe B1.2 der WO des DTTB)
[...]
Die Spielberechtigung erlischt darüber hinaus, wenn der Verein die Löschung der Spielberechtigung beantragt.
[...]
Ein Antrag auf Wiederaufleben der Spielberechtigung nach Ablauf von einem Jahr kommt einem Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung gleich.
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Wenn dein Kollege also in Wirklichkeit gar keine gültige Spielberechtigung hat, ist alles gar kein Problem -> Ersterteilung.
Falls doch: Wenn dein Kollege sich nicht in nächster Zeit einen neuen Verein sucht, tritt er einfach aus dem alten Verein aus und wartet ein Jahr. Falls sich der Austritt verzögern sollte (Kündigungsfristen etc.), bittet er seinen alten Verein einfach darum, einen Antrag auf Löschung seiner Spielberechtigung zu stellen.
Falls er es etwas eiliger hat, kommt er nicht um einen Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung herum. In diesem Fall muss der Antrag bis zum 31. Oktober unter Beachtung der geltenden Formvorschriften (WO B5) eingereicht werden. Die neue Spielberechtigung tritt dan zum 1.1. des kommenden Jahres in Kraft. (WO B4.4.2). Falls diese Frist versäumt wird oder ein Einsatz ab Oberliga aufwärts geplant ist, ist der Wechsel erst wieder zum 1. Juli möglich (WO B 4.4.1).
Durch die etwas ungewöhnliche Sachlage bzgl. Mitgliedschaft im Verein, empfehle ich aber sich mal mit dem Verband in Verbindung zu setzen.