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AW: Genehmigung von Mannschaftsaufstellungen
Nochmals zur Klarstellung: Es geht nicht um die Sperrvermerke als solche. Es geht N u r um das Verfahren.
Die Frage ist: Warum verweigert der Kreissportwart dem betroffenen Verein die Übersendung einer vollständigen Kopie des Einspruchsschreibens?
Hierzu gibt es bisher keine vernünftige Antwort!
Somit bleibt weiterhin Raum für alle möglichen Spekulationen!
Die hat sich der Kreissportwart bei seinem Verhalten selbst zuzuschreiben.
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