Also, je öfter ich mir F 3.8 und F 3.12.2 durchlese, umso verwirrter bin ich:
Über F 3.12 heißt es "Umfeld der Spielbox", daher geht es auch um Schiedsrichtertische ausserhalb der Box etc. Sind jetzt mit "Aussenseiten der Umrandungen" Umrandungen gemeint, die irgendwo in der Halle stehen, und die Aussenseite ist dann die Seite, die von der Spielbox wegzeigt, z.B. ins Publikum? Oder gehört die Aussenseite einer die Spielbox begrenzenden Umrandung schon zum Umfeld der Spielbox, die sie begrenzt :confused:
Warum einfach, wenn man alles auch kompliziert formulieren kann...
Christian