Zitat:
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Zitat von Abwehrtalent
Meines wissens darfst du das, da der Schläger keine Mindestgröße hat.Er muss (glaube ich) nur aus mind. 85 % Holz bestehen. Und die Beläge müssen zugelassen sein.
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naja eine indireckte max-größe gubt es schon.
in den Regeln steht:
der belag muß in einem stück aufgeklebt sein!
damit hätte man die max.größe bestimmt, oder ist hir jemand anderer meinung?
und in die andere richtung gibts dann auch eine indireckte größe:
der herstekker, das ITTF-zeichen und der belag nahme müssen zu erkennen sein.
du köntest ein holzbauen das im griffbereich so groß ist, das mann alles lesen kann und danch das holz auf 1mm verjüngen :-)