Zitat:
|
Zitat von Doppelnull
@Fastest115 und Steveronald26
Hi zusammen,
es freut es mich, dass Ihr einer Meinung seid.
Trotzdem möchte ich dazu noch was anfügen:
Klar ist, das der beschriebene Fall (Verzicht aufs Einspielen etc.) in die Zuständigkeit des OSR fällt (sofern einer anwesend ist). Dies geht, meine ich, aus den TT-Regeln B.3ff so hervor.
Die Regelauslegung, das keiner außer Spielern und SR in der Box sein sollen, betrifft doch sicher nur das Spiel und nicht das Einspielen vorher.
Außerdem ist das Einspielen verbrieftes Recht eines Spielers und darf ihm nicht so ohne weiters verweigert werden (meine Meinung).
Ich wäre ja schon zufrieden, wenn wir uns evtl. darauf einigen könnten, das so ein Fall (der hoffentlich nie eintritt) nicht explizit geregelt ist, und deshalb vom (hoffentlich anwesenden) OSR möglichst weise entschieden wird.

|
Das Einspielen gehört zum Spiel!!!
1. Wenn nicht, dann wäre es ja garnicht geregelt. Dann könnten sie sich auch ne Stunde einspielen. Ist ja vor dem Spiel.
2. Sobald beide in den Ring steigen mit Ihren Schlägern werden diese vom SRaT kontrolliert und ab da hat kein anderer was in der Box zu suchen!!!
3. Nicht der OSR entscheidet sowas sondern der SRaT. Der hat ab betreten der Box das sagen dort und nur wenn er eine Regel nicht kennt bzw eine falsch anwendet (nicht wenn er etwas falsch sieht) kann der OSR falls vorhanden eingreifen.