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Alt 07.10.2005, 21:13
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AW: WTTV Spielerlisten

Zitat:
Zitat von Fastest115
Meines Wissens ist ein Neuantrag ohne Einhaltung der Wechseltermine erst nach 2 Jahren möglich
Stimmt nicht ganz, in B7 der WO steht
"Ein Antrag auf Wiederaufleben der Spielberechtigung nach Ablauf von einem Jahr kommt einem Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung gleich."

Wenn Flockes alter Verein also nach seiner Vereinsabmeldung ordnungsgemäß beim WTTV die Löschung der Spielberechtigung hat vornehmen lassen, so kann genau 1 Jahr später eine sofortige Spielberchtigung beantragt werden.

Zudem gilt speziell im WTTV:
"Ein Antrag auf Wiederaufleben der Spielberechtigung nach Ablauf von zwei Jahren nach dem letzten Einsatz als Stamm- oder Ersatzspieler in einem Mannschaftsmeisterschafts- oder Pokalspiel kommt einem Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung gleich."

Das heißt, selbt wenn man noch auf der Liste (und sogar in Mannschaftsmeldebögen) beim alten Verein steht, kann man in so einem Fall direkt wechseln (was etwas eigenartig ist, da der WTTV die Voraussetzung ja gar nicht ohne großen Aufwand kontrollieren kann) - zudem frage ich mich, welches Formuklar hier zu verwenden ist ...
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