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AW: FTTB gegen Jürgen Siewert
Antwort von Jürgen Siewert und Kreisvorstand:
FACHVERBAND TISCH-TENNIS BREMEN E.V.
- Kreis Bremerhaven -
Kreisvorsitzender Jürgen Siewert · Borriesstraße 30 · 27570 Bremerhaven Tel. (0471) 2 84 03
Jürgen Siewert · Borriestraße 30 · 27570 Bremerhaven
Präsidium des FTTB
Postfach 10 58 71
Bremerhaven, 07.10.2005
28058 Bremen
Verweis gem. § 15.4
Schreiben vom (Datum fehlt), zugestellt am 28.09.2005
Sehr geehrte Herren,
gegen den Beschluss des Präsidiums und den erteilten Verweis erhebe ich hiermit Einspruch.
Begründung:
1. Der Verweis wurde erteilt, obwohl mir durch keinerlei mündliche oder schriftliche Äußerung mitgeteilt wurde, dass ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet wurde. Somit fehlte mir die Möglichkeit, mich als Beschuldigter zur Sache einzulassen. Ich verweise hier auf Ziffer 5 „Allgemeine Verfahrensvorschriften“ der Rechtsordnung des FTTB in der zur Zeit gültigen Fassung (Handbuch des FTTB Seite 74), in der in Ziffer 5.1 ausgeführt wird: „Sämtliche Rechtsinstanzen treffen ihre Entscheidungen, nachdem sie den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme (rechtliches Gehör) gegeben haben.“
2. Gemäß Rechtsordnung des FTTB Ziffer 6 „Inhalt der Entscheidung“ muss jede Entscheidung enthalten: „6.1 die Zusammensetzung der Rechtsinstanz“. In dem vorliegenden Beschluss wird lediglich vom Präsidium des FTTB gesprochen. Damit ist nicht eindeutig festgelegt, welche Präsidiumsmitglieder an dem Beschluss mitgewirkt haben.
3. Zum „Inhalt der Entscheidung“ gehören nach Ziffern 6.8 und 6.9 der Rechtsordnung auch die Kostenentscheidung, die Höhe der Gebühr und der Zahlungsempfänger mit Bankverbindung. In dem Anschreiben zu dem Beschluss wurde lediglich mitgeteilt, dass ein „kostenpfl ichtiger Einspruch an den Rechtsausschuss zulässig“ sei. Es wurde weder eine Kostenentscheidung, eine Höhe der Gebühr noch ein Zahlungsempfänger mit Bankverbindung mitgeteilt.
Der Verweis ist aus jedem dieser formalrechtlichen Gründe fehlerhaft und unwirksam und sofort aufzuheben. Hilfsweise wird die Zurückweisung dieser Disziplinarmaßnahme auch inhaltlich wie folgt begründet:
Der Hauptausschuss hat am 6.7.2005 einem Antrag aus Bremerhaven zugestimmt, dass die Pokalspiele in den Kreisligen und -klassen ab sofort nicht mehr über alle Kreise hinweg ausgespielt
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werden. Der Kreis Bremerhaven hat damit nicht, wie in der Begründung zu dem Beschluss ausgeführt wurde, die Pokalordnung als „aufgehoben“ betrachtet. Es wird nicht angezweifelt, dass die „alte“ Pokalordnung in ihren wesentlichen Inhalten gilt. Bei den für den TT-Kreis Bremerhaven initierten Pokalspielen wurde exakt nach der Pokalordnung z.B. dem Pokalspielsystem, der Bildung von Mannschaften, der Auslosung und aller weiteren Bestimmungen verfahren.
Doch wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der Beschluss des Hauptausschusses, Pokalspiele der Kreisligen und -klassen nicht kreisübergreifend zu spielen, das Präsidium nicht zu der Feststellung berechtigt, die „alte“ Pokalordnung gelte nach wie vor uneingeschränkt in allen Punkten. Diese Feststellung ist nicht nur nach meiner Überzeugung falsch. Sie widerspricht dem im Hauptausschuss gefassten Beschluss und damit gültigem Recht, im übrigen jedem Rechtsempfi nden und wird von sehr vielen Hauptausschussmitgliedern nicht geteilt.
Auf dieser Fehlinterpretation des Präsidiums basiert die Auffassung, dass der Kreis Bremerhaven namens seines Kreisvorsitzenden nicht berechtigt war, in seinem Zuständigkeitsbereich „eigenmäch-tig“ Pokalspiele nach der „alten“ Pokalspielordnung zu organisieren. Dabei ist es die originäre Aufgabe eines Kreisvorstandes, in seinem Kreis alle Ranglisten, Meisterschaften und Mannschaftsmeisterschaften, dazu gehören explizit die Pokalmeisterschaften, vorzubereiten und durchzuführen. Nach dem Beschluss des Hauptausschusses bedurfte es folglich keiner zusätzlichen Absprachen, auch keiner „neuen“ Pokalspielordnung, zumal hier keine kreisübergreifenden Interessen des Verbandes verletzt wurden. Der Kreisvorstand müsste sonst dem Präsidium vorhalten, seinerseits nicht den Beschluss des Hauptausschusses so rechtzeitig allen Kreisen zur Kenntnis gebracht und umgesetzt zu haben, dass in allen Kreisen gleichermaßen wie in Bremerhaven kreisinterne Pokalspiele durchgeführt werden.
Eine solch klare Beschlusslage „demonstrativ“ zu ignorieren, den Vorwurf der Eigenmächtigkeit zu erheben, dabei die in Bremerhaven gerade erst begonnenen „nicht legitimierten“ Pokalspiele dennoch nicht zu stoppen, zeigt die Widersprüchlichkeit, in die sich das Präsidium hier selbst verwickelt. So führt sich dieses Vorgehen selbst ad absurdum.
Die ausgesprochene Disziplinarmaßnahme ist aus allen vorgenannten Gründen auch inhaltlich unhaltbar und aufzuheben.
Hochachtungsvoll
Jürgen Siewert
Vorsitzender des TT-Kreises Bremerhaven
2. Schreiben
FACHVERBAND TISCH-TENNIS BREMEN E.V. F.T.T.B
- Kreis Bremerhaven -
Kreisvorstand Bremerhaven · Borriesstraße 30 · 27570 Bremerhaven
Tel. (0471) 2 84 03
Kreisvorstand · Borriestraße 30 · 27570 Bremerhaven
Präsidium des FTTB
Postfach 10 58 71
Bremerhaven, 07.10.2005
28058 Bremen
Disziplinarmaßnahme gegen den Kreisvorsitzenden Jürgen Siewert
Der weitere Kreisvorstand des TT-Kreises Bremerhaven nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, wie das Präsidium den Beschluss des Hauptausschusses vom 06.07.2005 hinsichtlich der Pokalspiele interpretiert und gegen den Vorsitzenden des TT-Kreises Bremerhaven deshalb einen Verweis ausspricht.
Die Auffassung, die das Präsidium in der Sache vertritt, ist aus der Sicht des Kreisvorstandes rechtsfehlerhaft (hier wird auf die Einlassung des Kreisvorsitzenden zur Sache verwiesen) und wird selbst dann nicht korrekter, dass sie in verschiedenen Publikationen veröffentlicht wird.
Eine Differenz in der Sache zur Grundlage eines Verweises zu machen, irritiert den Kreisvorstand ganz besonders. Eine „vertrauensvolle und kooperative“ Zusammenarbeit in der Begründung zur Diszi-plinarmaßnahme anzumahnen, selbst jedoch in einer solchen Form gegen einen über Jahrzehnte tatkräftigen, mit Verdienstnadeln auch des FTTB geehrten ehrenamtlichen Funktionsträger vorzugehen, empfi ndet der Kreisvorstand als „Schlag ins Gesicht“ aller ehrenamtlich Tätigkeiten. Diese Vorgehensweise selbst ist ein Beweis von Misstrauen, ist demotivierend, zeugt von der eigenen Verärgerung über einen nicht gewollten Beschluss und scheint ein eigenartiges Demokratieverständnis zu offenbaren.
Der weitere Kreisvorstand plädiert einstimmig dafür, die Disziplinarmaßnahme gegen den Kreisvorsitzenden sofort aufzuheben. Der Kreisvorstand wünscht für die Zukunft einen Umgang mit allen sowohl ehrenamtlich Tätigen wie Sportler und Sportlerinnen, der vom Geiste gegenseitiger Achtung und Fairness geprägt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Plesch Jens Ennen
Stellvtr. Kreisvorsitzender Beauftragter für Meisterschaften
Hans Tesch Michael Kamjunke
Beauftragter für Mannschaftsmeisterschaften Beauftragter für Jugendsport
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