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AW: Was tun wenn der Staffelleiter pennt???
Zitat:
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Zitat von sVeNd
bin da jetzt auch nicht regelfest, aber bei uns im kreis gab es im letzten jahr einen fall, wo auch "vergessen" wurde umzustellen. nach drei oder vier spielen hat dann aber jemand protest eingelegt und die mannschaft mußte den rest der halbserie in korrekter, geänderter aufstellung spielen.
die bereits gespielten spiele behielten ihre gültigkeit.
aber hängt wohl mal wieder vom landesverband ab und eine konkrete regelstelle hab ich auch grade nicht parat.
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Kurzer Blick in "eure" WO (ich bin eigentlich TTVWH, ist bei uns ab fast wörtlich die gleiche Regelung) zeigt unter D 22.6:
Zitat:
Mannschaftsaufstellungen, die nicht der WO/AB – D 22.4 entsprechen, sind von der zuständigen Stelle umzustellen. Proteste gegen diese Umstellung sind vom betreffenden Verein nur schriftlich innerhalb von 14 Tagen (Poststempel) nach dem im Rahmenterminplan des BTTV genannten Termin für den Versand der Aufstellungen möglich und sind an folgende Stellen zu richten:
[...]
Gegen deren Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel. Dies gilt auch für Entscheidungen während der Spielrunde, sofern ein Protest vor Beginn der Vor- bzw. Rückrunde nicht möglich war.
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Man beachte besonders den letzten Satz. Dadurch wird klar, dass Proteste nur unter besonderen Umständen während der Runde möglich sind.
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen."
- Friedrich Dürrenmatt
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