|
die rahmenbedingungen muß der verband erstellen
@jakula
lass dir versichert sein, ich hab schon kinder von sehr gut geführten vereinen weggehen gesehen. ad3) niemand hat gesagt, daß man sich nicht auch einigen kann. ad4) nochmal: dem spieler und dem verein die chance geben wieder zueinander zu finden. ausserdem soll's dem verein ein körberlgeld für die bisherige entwicklung bringen. bei einem endgültigen wechsel kommt dann halt das, zumindest in österreich, spärliche ablösegeld zu tragen.
grundsätzlich müssen wir davon ausgehen, daß die nachwuchsspieler gut betreut werden sollen. im sinne des beitragerstellers meine ich aber, daß von anderen vereinen als talente erkannte kinder vor "trainergurus", verbandstrainern wenn sie negativen einfluss nehmen, geschützt sein sollten. über das wie kann man diskutieren. die verpflichtende leihmöglichkeit ist ein ansatz.
rechtsberater brauche ich für den leihvertrag keinen. im österreichischen tischtennis ist er ohnehin vorgesehen. das papier müsste man nur auf die neuen gegebenheiten umschreiben!
Geändert von lackendorff (22.11.2001 um 20:28 Uhr)
|