Zitat:
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Zitat von Fastest115
Lustig das hier alles von vorne anfängt.
3. Für manche andere Dinge gibt es eben keine Zulassung...zb für Reinigungmittel usw.
Daraus folgt wenn man etwas macht wofür es keine Zulassungesliste(zb Belagkleber) gibt und keine Verbotsliste(zb Doping) dann darf man dafür Material nehmen wie man will. Beispiel: Du kannst deinen Belag mit Wasser oder Alkohol oder Belagreiniger aus dem Laden reinigen da würde auch keiner sagen eh Wasser ist aber nicht zugelassen oder Alkohol. Das sind keine Lösungsmittel die in zugelassenen klebern sind
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... bloß dass weder durch wasser noch alkohol noch spüli die belagseigenschaften verändert werden.
und man durch geklebte schuhe auch nicht schneller rennen kann...
für mich fällt das spritzen unter nachbehandeln, frage mich, wie man das sonst nennen soll!?