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Zitat von Fastest115
Natürlich kann man diese Regel so auslegen und es ist ein Punikt den man beachten kann.
Aber wie gesagt ein ein offizielles Statement hab ich geschrieben und das zählt für mich.
Ob es eine Nachbehandlung ist..ja ist es aber sie bewirkt ja nahezu das gleiche wie kleben also mehr spin und speed durch org Lösungsmittel. Nur mit kleben ist diese Veränderung erlaubt. Ich könnte dieses Tuning also auch legal erreichen durch X schichten kleber. nur das es viel viel teurer wäre...
Das ist für mich einer der hauptgründe die für benzin sprechen.
Wenn ich anders argumentieren will sag ich:
1. (wie der WTTV auch) es ist nirgends verboten also erlaubt
2. oder für mich ist das ein reinigen eines Schlägers. Und reinigen darf ich wie ich will. könnte das benzin auch direkt auf den Belag kippen und warten bis es durchzieht
Und zu Reinigung. also wenn ich den Belag mit Spüli einreibe verändert er auch die Eigenschaft. Und mir könten ja andere Stoffe einfallen die ich draufkippe. Nur dann würden wenn einige das sehen evtl nicht mehr spielen wollen...
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... wenn das spüli draufbleibt, ist der belag spiegelglatt oder wie auch immer, jedenfalls nachbehandelt im sinne einer regelwidrigkeit
... es stimmt, dass der selbe effekt auch mit kleber zu erzielen ist, von daher kann ich es verstehen, dass man dann eine billige ebenbürtige alternative sucht
... was mich jedoch einfach stört ist, dass keiner einsehen will, dass es nicht erlaubt sein kann, und dieses hohe tier das als erlaubt darstellt!!!!