Zitat:
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Zitat von bas
... wenn das spüli draufbleibt, ist der belag spiegelglatt oder wie auch immer, jedenfalls nachbehandelt im sinne einer regelwidrigkeit
... es stimmt, dass der selbe effekt auch mit kleber zu erzielen ist, von daher kann ich es verstehen, dass man dann eine billige ebenbürtige alternative sucht
... was mich jedoch einfach stört ist, dass keiner einsehen will, dass es nicht erlaubt sein kann, und dieses hohe tier das als erlaubt darstellt!!!!
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eben wenn es draufbleibt ist es eine veränderung aber man darf damit sauber machen
wenn du soviel Geld hast kannste ja anderen was abgeben...manche haben eben kein geld um jeden Monat nen Liter kleber für 20 euro zu kaufen wenn sie mit nem Liter benzin für 4 euro auskommen oder nen weichen belag spielen und immer krater nach dem Abrubbeln deers klebers haben und daher alle 3 wochen nen neuen Belag brauchen statt alle 6. Geldersparnis in dem Beispiel: ca 10*16 euro kleber und sagen wir 16*25 euro Beläge macht Peanuts für dich in höhe von 560 Euro im jahr. da werden einige bestimmt nachdenken...
wenn keiner einsehen will oder wenige das dein gedankengang richtig ist und der Geschäftsführer vom WTTV ja keine ahnung hat und nur nen Heini ist könnte es evtl. auch daran liegen das du nen Denkfehler hast und einfach mit Scheuklappen nur deine Logik siehst und nicht die Logik die er in seiner Stellungnahme verfolgt...
Dazu möchte ich nochmal sagen wie es zu dieser Anfrage und der Antwort kam.
XY hat immer von 2 Seiten gehört: a) Es ist erlaubt weil es kein kleben ist und es keine Regelung zu diesem Verfahren gibt und b) Es ist verboten weil es kleben ist bzw weil eine Änderung der Spieleigenschaften stattfindet. Darauf hin hat XY völlig wertfrei dem Geschäftführer das Verfahren beschrieben und gefragt ob es erlaubt oder Verboten sei.
Seine Antwort ist bekannt.
Und solange es keine gegenlautende offizielle Stellungnahme eines übergeordneten Offiziellen gibt am besten der ITTF ist diese Aussage für mich im Bereich des WTTV bindend.