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Hi Edwin,
nein, es ist keine Änderung angedacht.
Das Problem liegt im Begriff "schuldhaft". Man kann dem Gastgeber zwar die Verantwortung für die Nutzbarkeit der Halle auferlegen (und ihm, falls das nicht klappt, Spiele oder Punkte aberkennen). Im Zusammenhang mit einem Spielabbruch meint "schuldhaft" aber zumindest "grob fahrlässig" oder gar "vorsätzlich". Dies dürfte beim Ausfall der Lichtanlage (wodurch oder durch wen auch immer) schwierig zu beweisen sein. Ist ja auch gar nicht notwendig, denn die Regelung des WTTV sollte einen vorsätzlichen Spielabbruch dieser Art eigentlich sicher verhindern.
Geändert von Werner Almesberger (28.11.2001 um 18:10 Uhr)
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