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AW: Offizieller Verlegungsgrund?
Laut JO:
3.2.1.12
Jugendliche, für die eine Freigabe erteilt worden ist, können von den
zuständigen Jugendwarten in Auswahlmannschaften berufen werden. Die
offiziellen Jugendveranstaltungen auf allen Ebenen haben Vorrang vor den
Vereinseinsätzen (dies gilt nicht für Verbandslehrgänge).
Und als Verlegungsgrund können dann nur überregionale Veranstaltungen angegeben werden. (z.b. Dt. Meisterschaften oder Südwest-Veranstaltungen)
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