Zitat:
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Zitat von Pinguin
Auch auf die Gefahr hin hier etwas pingelig zu wirken:
Das mit dem Waschbenzin ist nicht erlaubt. Vgl. hierzu die Regelung, dass jede Schicht innerhalb eines Belages sowie jede Kleberschicht durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein muss - dies ist hier nicht mehr gegeben.
Somit ist logischerweise ein Belag, der zu einer Mondlandschaft geklebt wurde, auch nicht mehr zulässig.
Allerdings stellt sich hier natürlich auch wieder das Problem der Nachweisbarkeit...
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Heißt also: Wenn ich annehme das jemand beim abrubbeln seines Klebers kleinere Krater hinterlassen hat darf er damit nicht mehr spielen....
Wo ist denn beim Benzin etwas ungleuichmäßig??? Wenn man das richtig macht ist es gleichmäßig...gibt natürlich wie beim kleben leute die das nicht hinbekommen außerdem was heißt gleichmäßig???? ohne unterbrechung gleich??? das sind die noppen ja auch nicht. unf sobald bei nem Belag eine noppe fehlt ist er auch nicht mehr gleichmäßig usw...