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Alt 10.11.2005, 21:44
jumaki jumaki ist offline
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Schuldhaftes Nichtantreten?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur RVStO des BTTV. Dort heisst es:

§ 34 Nichtantreten
(1) Wer zu einem Spiel gemäß WO A 11.2
1. der Mannschaftsmeisterschaften (Verbandsrundenspiel), hierzu gehören auch
Aufstiegs- und Entscheidungsspiele, oder
2. der Mannschafts-Pokalmeisterschaften (Verbands-Pokalspiel)
schuldhaft nicht antritt, wird durch den zuständigen Spielleiter bzw. Fachwart mit einer Ordnungsgebühr belegt;

Was bedeutet "schuldhaft" genau? Betrifft das alle Umstände, die nicht durch höhere Gewalt verursacht wurden? Wie sieht es bei einer Verletzungsmisere innerhalb eines Vereins aus?

Vielen Dank bereits im Voraus für hoffentlich bald kommende Antworten.
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