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AW: Schuldhaftes Nichtantreten?
Also es ist folgendermaßen:
Der Verein hat 22 Spieler auf der Liste. Daraus ergeben sich 3 Mannschaften à 6 Spieler und 4 Ersatzspieler. Über die Anzahl der Verletzten weiß ich nichts genaues.
Die 3. Mannschaft des Vereins ist nun schon zweifach nicht angetreten. Da es sich um ein Team in der Kreisliga handelt, müsste man laut RVStO jeweils 30 € Ordnungsgebühr verhängen oder aber eine Ermahnung und eine Ordnungsgebühr aussprechen.
In der WO und RVStO des BTTV wird nicht zwischen 1. und 3. Mannschaft unterschieden. In der WO G9 steht sogar, dass die Mannschaft bei dreimaligem Nichtantreten vom Spielbetrieb ausgenommen wird und automatisch absteigt.
Unter "höherer Gewalt" verstehe ich eigentlich mehr Wetter- und Verkehrschaos....
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