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AW: Schuldhaftes Nichtantreten?
Im BTTV ist in der Wettspielordnung unter Pkt G27 geregelt, dass eine Mannschaft, die nicht antritt mit den festgelegten Kosten der Gebührenordnung zu belasten ist. Ausgenommen ist höhere Gewalt. Was alles unter höhere Gewalt fällt ist regelmäßig Thema vor Sportgerichten. Erst vor kurzem gab es hierzu ein Urteil in Bayern, aufgrund der schwierigen Wetterverhältnisse im letzten Winter.
Krankheit ist auf jeden Fall nicht höhere Gewalt. Deshalb würde ich als Spielleiter nachschauen, ob Ersatzspieler auf der RL vorhanden sind, wenn ja würde ich eine entsprechende OG verhängen, insbesondere da es sich anscheinend um einen Wiederholungsfall handelt.
Bei dreimaligen Nichtantreten wird die Mannschaft gestrichen und als erster Absteiger gewertet.
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