Na Super
das kann ja eigentlich nur ein Verein aus dem Bezirk GÖ sein.
Ich habe da auch schon ne Vermutung.
Zum Thema, Anwalt einschalten. Die Kündigung der Eltern ist nicht rechtskräftig, da in der Satzung eine andere Kündigungsfrist steht. Auch wenn der Verein die Kündigung annimmt, bedeutet das noch nicht, das sie damit rechtkräftig wird. Es muss dazu nämlich in der satzung des Vereins verankert sein, das eine außerordentliche Kündigung möglich ist und wenn ja unter welchen Vorraussetzungen. Die Satzung wird außerdem den Eltern nicht bekannt gewesen sein. Normalerweise müsste der Verein jeden neuen Mitglied eine satzung aushändigen, aber welcher Verein macht das schon. Und da sich die Eltern bei der schriftlichen Kündigung wahrscheinlich auch wie juristische Laien ausgedrückt haben, wird ein Rechtsanwalt da mit Sicherheit eine Lücke finden die die Kündigung unwirksam macht.
Natürlich würde ich damit auch an die Presse gehen, denn das was da passiert, das ist schon asozialles, ja mega.asozialles Verhalten des Vereins gegenüber eines Kindes, des nichts anderes ist ein 15jähriger.
Was den Bezirksvorstand angeht, so fehlt den jedwedes Feingefühl. Da würde ich den Schritt über die nächste Instanz gehen, es geht ja immerhin um einen förderungswürdigen Spieler. Damit gleich zum TTVN oder besser noch zum NTTV. Es wird doch immer von "oben" geschrien, es muss die Jugend gefördert werden. Aber wenns mal darum geht Fingerspitzengefühl walten zu lassen, da werden sie alle wieder zu Bürokratenars

öcher.
Gruss
Holgi