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So aus meinem Regelgedächtnis:
Der Landesverband hat übrigens eine unvollständige Auskunft gegeben. Der Spieler hätte mit dem Beitritt zu einem beliebigen dem Landesverband angehörenden TT-Verein die Spielberechtigung wieder erlangt. Die Spielberechtigung für Turniere hängt nur teilweise mit der Spielberechtigung für Mannschaften zusammen, d.h. auch wenn ein Vereinswechsel nur zu Stichdaten möglich ist um die Erteilung der Spielberechtigung für Mannschaften zu erlangen, so ist jederzeit ein Wechsel möglich um die Spielberechtigung für Einzelturniere zu erhalten. Und die Qualifikation ist persönlich, d.h. unabhängig vom Verein.
Aber wie gesagt: Nur so aus dem Gedächtnis - ein wissender Funktionär (Michael Keil ?) kann hier sicher eine fundiertere Auskunft geben.
Viele Grüße
Joachim
früher mal als SR und Kreisjugendwart / - lehrwart tätig
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