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Oh Mann,
da surft man nichts böse ahnend durch TT-News und dann das:
mein Bezirk; und ich bin nachher offizieller Betreuer für den Bezirk
Auch wenn ich kein Jurist bin.
Ein 15 jähriger Junge ist schwebend geschäftsfahig; d.h. manche seiner Willenserkärungen sind nichtig, weil er nicht alt genug ist und es vom Gesetz verboten ist, wie z.B. Kauf eines Sex-Video
Bei manchen WE braucht er die Zustimmung seiner Eltern; z.B. Kauf einer Hifi-Anlage. Diese Zustimmung kann vorher und auch rückwirkend erfolgen. Sicherlich gehören die WE in Zusammenhang mit Vereinsmitgliedschaft in diese Kategorie. I.d.R. verlangt bei Minderjährigen die Vereinssatzung die Zustimmung der Eltern.
WENN ich das aber richtig verstanden habe, hatten die Eltern OHNE Zustimmung und Information des Sohnes gekündigt. Sprich der minderjährige Spieler hat überhaupt nicht gekündigt .
Meines Erachtens können die Eltern ihrem Sohn die Kündigung erlauben, verbieten und widerrufen. Sie können aber nicht gegen seine Willen für Ihn WE abgeben. Jeder lebene Mensch ist vollrechtsfähig und ein Fünfzehnjähriger ist halt, wenn auch eingeschränkt, geschäftsfähig.
Hier kommt hinzu, dass die erklärten WE den Spieler eindeutig benachteiligen. Das erlaubt das BGB aber ausdrücklich nicht !
Meiner Meinung nach hat überhaupt keine Kündigung stattgefunden, wenn der Jugendliche selbst gar keinen Vereinsaustritt erklärt hat.
Selbst wenn er und die Eltern sie gemeinsam ausgesprochen hätten, bliebe Ihnen noch die Möglichkeit der Einrede gegen die Kündigung aufgrund eines Irrtums, denn der Spieler und die Eltern wollten lediglich die Vereinsmitgliedschaft und die sich daraus ergebenen Pflichten (PS-Teilnahme, Beiträge etc ) beenden.
Mit Sicherheit ist den Eltern nicht bekannt gewesen, dass die angenommene Kündigung unweigerlich auch den Verlust der Spielberechtigung für Einzelveranstaltungen, also Einzeltuniere und offizielle Meisterschaften/Ranglisten, zur Folge hatte.
Ich nehme mal an, dass der Verein bei den übereinstimmenden WE mit den Eltern(Kündigung) sie auf diese Tatsache NICHT hingewiesen hat.
Ich gebe allerdings zu bedenken, dass eine Einrede wegen Irrtums sicherlich grundsätzlich strittig sein kann.
Nun bin ich ja mal gespannt, wer LM spielt !
Geändert von Hansi Teille (08.12.2001 um 02:58 Uhr)
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