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Ganz so einfach ist die Sache leider nicht. Wir hatten diesen Fall jetzt schon zweimal.
Zuerst ging es um einen Spieler, der beim anderen Verein vor 20 Jahren aufgehört hat. Er stand aber bis zuletzt noch auf dem Bogen. Wir mussten einen Wechselantrag stellen, was wir taten, da wir den Neuantrag im Oktober gestellt hatten und es dann gerade noch reichte zur Wechselfrist.
Im zweiten Fall ging es um einen Spieler, der seit fünf Jahren nicht mehr gespielt hat, jetzt zur Vorrunde aber nicht mehr wechseln konnte, da er weiterhin gemeldet war. Er darf jetzt in der Rückrunde spielen durch einen Wechselantrag.
Im ersten Fall wäre es möglich gewesen, mit einer Bestätigung des abgebenden Vereins zum zuständigen Kreiswart zu gehen und diesen bestätigen zu lassen, daß der Spieler wirklich in den letzten drei Jahren in keiner Mannschaft eingesetzt war. Der Aufwand war uns damals zu groß. Im zweiten Fall ging das dann nicht, obwohl wir das versucht haben, weil es um einen Wechsel von einem Verband zum anderen ging. Die Sondervereinbarung gilt bei uns aber nur für Wechsel innerhalb des Verbandes.
Probleme in solchen Fällen sind:
- Existierende Spielberechtigungen kann man nicht einfach durch Bestätigungen eines Vereins nachträglich löschen.
- Der abgebende Verein kann nur bestätigen, daß der Spieler ausgetreten ist, seine eventuellen Einsätze kann nur der Kreiswart oder Kreissportwart ausschließen. Hier ist aber erforderlich, daß er über alle notwendigen Unterlagen der letzten drei Jahre verfügt und bereit ist diese durchzuarbeiten.
Außerdem ist es oftmals so, daß die Spieler zwar nicht gespielt haben, aber eventuell als Strohmann auf einem Spielbericht standen.
Deshalb ist die sauberste Lösung ein Wechselantrag. Ärgerlich für den neuen Verein, aber notwendig.
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