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Alt 21.11.2005, 21:37
Bernie Bär Bernie Bär ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von deejay
Hallo Bernie,

dann möchte ich Dir auch mal eine Frage stellen.
In der Wettspielordnung steht, dass der Gegner, aber auch der Schiedsrichter ODER der Schiedsrichterassistenz den Aufschlag einsehen können muss.
Nun ist es ja in unseren Hobbyklassen so, dass wir gar keinen Assistenten des Schiedsrichters haben, und d.h. im Klartext, dass der Schiedsrichter zwangsläufig eine Vielzahl der "klassisch hochgeworfenen" Vorhandaufschläge gar nicht einsehen kann.
Meine Frage ist nun: darf er diese - eigentlich regelkonformen - Aufschläge wegzählen, oder muss er im Zweifelsfall die Seite wechseln, oder kann man dann auf einen Assistenten bestehen?
Dies ist keine "Funfrage", sondern mir ist das letzte Saison mal so passiert, dass der (übermotivierte) Schiedsrichter mir unter Androhung von Punktabzug meinen Vorhandaufschlag jeden 2. Satz verboten hat, weil ER ihn alle 2 Sätze aufgrund der Seitenwechsel nicht einsehen konnte!

Bin gespannt auf Deine Antwort...

Liebe Grüße,
Uli
Also bei Schiedrichterfragen bin ich nicht so kompetent.
Ich bin aber der Meinung, dass die Regel nochmal geändert wurde und zwar dahingehend, dass nur der Rückschlöger den Aufschlag sehen muß. Ansonsten meine ich, dass der SR aufgefordert wurden konnte, die Seite zu wechseln. Aber wie gesagt, nicht gerade mein Ding. Ruf lieber mal Karl Brentjes an.

Gruß
Bernd
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Ich weiß, dass ich nichts weiß.
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