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AW: Thema: Spritkosten für "eingeflogene" ausländische Spieler
Ich denke nicht, dass man hier als "Freiberufler" auftritt.
Daher:
Jeder Ausländer der HIER sein Geld verdient ist auch in Deutschland steuerpflichtig. Doppelbesteuerungsabkommen mindern oder beseitigen das Problem, dass die Personen meist doppelt veranlagt werden.
Aber hier ging es nicht um die Arbeitnehmerseite sondern um den Verein als Arbeitgeber.
Der Staat (und damit meine ich Deutschland) hat ein Anrecht auf die Sozialabgaben. Die zahlt der Arbeitgeber nämlich direkt an das Finanzamt. Die Frage ist also ob die Aufwandsentschädigung als "Einkommen" gewertet wird. Dadurch geht es nämlich darum, ob das "Verhältnis" ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist. Damit wäre es ggf. Steuerhinterziehung (und zwar vom Verein).
Geändert von Cheftrainer (28.11.2005 um 14:58 Uhr)
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