Zitat:
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Zitat von Cheftrainer
Ich denke nicht, dass man hier als "Freiberufler" auftritt.
Daher:
Jeder Ausländer der HIER sein Geld verdient ist auch in Deutschland steuerpflichtig. Doppelbesteuerungsabkommen mindern oder beseitigen das Problem, dass die Personen meist doppelt veranlagt werden.
Aber hier ging es nicht um die Arbeitnehmerseite sondern um den Verein als Arbeitgeber.
Der Staat (und damit meine ich Deutschland) hat ein Anrecht auf die Sozialabgaben. Die zahlt der Arbeitgeber nämlich direkt an das Finanzamt. Die Frage ist also ob die Aufwandsentschädigung als "Einkommen" gewertet wird. Dadurch geht es nämlich darum, ob das "Verhältnis" ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist. Damit wäre es ggf. Steuerhinterziehung (und zwar vom Verein).
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Ich glaube das ganze ist etwas komplexer...
Der Arbeitgeber kann ja auch pauschalversteuerte Fahrtkosten vom Wohnort zum Arbeitsplatz zahlen...
Er kann dem SApieler als "Trainer" Aufwandsentschädigung zahlen bis va 1850 euro im Jahr ohne das er da was versteuern muß(keiner von beiden) usw...also alles sehr komplex
bei richtigen Arbeitsverträgen 400 Euro oder teilzeit sieht es anders aus....da muß dirfekt was abgeführt werden
anders könnte der Spieler ja selbstständiger Unternehmer in XY Land sein und dem Verein ne Rechnung schreiben und das ganze dann dort versteuern....
Also zig Möglichkeiten die alle anders zu betrachteh sind. ne pauschale aussage ist also so kaum möglich