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Alt 01.12.2005, 16:50
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Patrick Lorenz Patrick Lorenz ist offline
TV Dellbrück
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Patrick Lorenz ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verbandsliga 5 Saison 2005/06

Hier die Begründung des WTTV aus dem aktuellen Ligarundschreiben:

1. TTC Köln und DJK BW Hilden: Aus dem Bericht des Spiels Nr. 583 (1. TTC Köln - DJK BW Hilden) vom 26.11.2005 geht hervor, dass die Mannschaft der DJK BW Hilden nicht angetreten ist. Wir entscheiden in dieser Angelegenheit wie folgt: Das Spiel Nr. 583 wird mit 0:2-Punkten und 0:9-Spielen für die DJK BW Hilden als verloren gewertet und dem entsprechend in der Tabelle verzeichnet. Der Verein erhält außerdem eine Ordnungsstrafe in Höhe von €uro 50.—, die bis zum 12.12.2005 auf das Konto des WTTV einzuzahlen ist. Die Begründung beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Wettspielordnung (WO), die im konkreten Fall wie folgt ergänzt werden: Die Wertung beruht auf dem Hinweis gemäß WO G 1, dass das Antreten zu einem Meisterschaftsspiel oberstes Gesetz ist. Alle Mannschaften sind demnach aufgefordert, alles zu tun, um eine Spielabsage zu vermeiden. Dazu gehören auch Unannehmlichkeiten wie eine frühere Abfahrt zum Spielort, gegebenenfalls sogar verbunden mit einer Ersatzgestellung, weil nicht alle Spieler/innen zu diesem Zeitpunkt verfügbar sind, oder aber die Benutzung des Öffentlichen Nahverkehrs, der zumindest in Ballungsräumen in Erwägung gezogen werden muss. Alle weiteren Spiele der Herren-Verbandsliga 5 haben ordnungsgemäß stattgefunden, was Fahrten aus dem Köln/Bonner Raum nach Düsseldorf beziehungsweise umgekehrt zur Folge hatte. Somit ist eine Anerkennung von höherer Gewalt hier nicht möglich, da davon ausgegangen werden muss, dass eine Anreise für die DJK BW Hilden – auch unter Abwägung der diesbezüglich einzuräumenden Risiken – vertretbar war. Dabei kann der Wohnort der Spieler keine Rolle bei der Entscheidungsfindung spielen, da die Strecke zwischen Hilden und Köln als Maßstab herangezogen werden muss. Einspruch einlegen können Sie unter Beachtung des Hinweises C am Schluss des Rundschreibens innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim Vorsitzenden des Verbandsspruchausschusses West.
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