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Alt 23.12.2001, 22:19
Cheftrainer Cheftrainer ist offline
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Also:

Unser Bezirksjugendwart hat Einspruch eingelegt.

Wir wollten unsere beiden Vereinsdoppel spielen lassen. Bei jedem Doppel war einer der Spieler in einem Verbandsdoppel gemeldet worden.

Dem Einspruch ist teilweise stattgegeben worden.

Der Rechtsausschuß hat festgestellt, dass gemäß WSO eben der Bezirksjugendwart für solche Meldungen zuständig ist. Der Verband meldet erst ab Südwestebene und nicht bereits bei Verbandsebene.

Teilweise nur deshalb, weil einer der beiden Spieler bereits über seine Ranglistenposition vornominiert war. Deshalb sah der Rechtsausschuß dort das Nominierungsrecht auch beim Verband, da der betreffende sich nicht über die Bezirksmeisterschaften qualifiziert hatte und somit nicht vom Bezirk gemeldetg werden konnte.

Also eines der beiden Vereinsdoppel musste der Verband damit zulassen.

Der Argumentation des Verbands in Richtung Gewohnheitsrecht (bereits seit mehr als 20 Jahren nimmt sich der Verband das Recht, Verbandsdoppel zu melden!!!) war der Rechtsausschuß nicht gefolgt. Schließlich gibt es eine anderslautende Regelung in der WSO. Gewohnheitsrecht darf gemäß deutscher Rechtssprechung aber nur dort Anwendung finden, wo keine anderslautende Regelung existiert.

Dieses Urteil hat zur Folge, dass etwa 75% aller Verbandsdoppel in Zukunft nicht rechmäßig sein werden U(sollte die Praxis sich nicht ändern). Nur bei den Vornominierten hat der Verband dieses Nominierungsrecht. Ich denke, dass die nächste Beiratssitzung interessant werden wird. Nur welcher Kreis- oder Bezirksvertreter würde für eine Regelung stimmen, die die Kompetenzen vom Bezirk auf den Verband überträgt. Schließlich stellen die Vertreter der Basis die Mehrheit in diesem Gremium. Man darf gespannt sein...

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass in dieser Altersklasse keines der Verbandsdoppel die 2. Runde überlebt hat... :-)

Also alleine die Tatsache, dass etwas seit mehr als 20 Jahren schief läuft, sollte einem nicht davon abhalten, auf die korrekte Anwendung der Regeln zu bestehen. Schließlich ist der Verband nicht allmächtig und Regeln sind für alle da!!!

Warten wir ab, ob es eine Berufung geben wird. Vorerst ist dieses Urteil jedenfalls rechtskräftig und die Auslosung musste zwei Tage vor den Hessenmeisterschaften wieder geändert werden...

Geändert von Cheftrainer (23.12.2001 um 22:22 Uhr)
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