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Alt 19.12.2005, 10:04
Ryker Ryker ist offline
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Was sind "Shorts"?

Ich hatte gerade bei einem Turnier eine interessante Auseinandersetzung mit dem OSR. Er wies mich darauf hin, dass einer meiner Spieler nicht in regelgerechter Kleidung spielen würde, weil in den Regeln "Shorts" stünde (was natürlich stimmt) und der Spieler eben keine "Shorts" trüge.

Im folgenden eine kurze Beschreibung des Beinkleides: Es handelte sich um eine Hose aus einem einfarbigen dunkelgrauen Baumwollstoff mit 2 seitlichen Einschubtaschen, oben mit einem Gummizug zusammengehalten. Das Hosenbein endete etwa 1 1/2 Handbreiten über der Mitte der Kniescheibe. Was die Weite der Hose angeht möchte ich mal so sagen: Man könnte zwei Hände in die Hosenbeine schieben, ohne das es spannt. Das ist jetzt allerdings geschätzt, ausprobieren wollte ich lieber doch nicht .

Der OSR war der Meinung, es handele sich nicht um Shorts. Wenn man in einem Geschäft sowas kaufen wolle, müsse man Bermuda-Shorts verlangen und davon stünde nichts in den Regeln. Ich trug vor, der Ausdruck "Short" sei auslegungsbedürftig und es gäbe kein Kriterium, welches die streitgegenständliche Hose aus der Menge der "Shorts" ausschlösse.

Der OSR war der Ansicht, "Shorts" sei nicht auslegbar und wenn überhaupt sei er für die Auslegung zuständig.

Meine Frage: Gibt es irgendwo verbindliche Auslegungsvorschriften oder Empfehlungen für Schiedsrichter, was die regelnkonforme Spielkleidung angeht, insbesondere natürlich die Shorts betreffend?

Und nur am Rande: Der Streit war eher akademischer Natur, weil der OSR gleich gesagt hat, er werde die Hose nicht beanstanden, sondern wollte nur darauf hinweisen, für die Zukunft.
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Guter Wille gepaart mit völliger Ahnungslosigkeit treibt die skurrilsten Blüten. (unb.)
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