|
In der Einladung dazu hieß es: Jugendliche, die für die Erwachsenen freigestellt sind, müssen in der Klasse antreten, für die sie freigestellt sind, oder höher.
In der Einladung stand es zwar etwas anders. Trotzdem wird wohl das gelten, was in der Einladung steht. Der Veranstalter hätte natürlich den Satz auch weglassen können, dann würden die allgemeinen Regelungen (WO, zusätzliche Regelungen der Verbände) gelten und Jugendliche könnten in der Jugendklasse und z.B. mit Seniorenerklärung in der Klasse spielen, wo die anderen Spieler der eigenen Mannschaft auch spielen dürfen. Da der Veranstalter aber Jugendliche, die eine Freistellung haben, nur für die Klassen eingeladen hat, für die die Freistellung gilt, dürfen sie auch nur dort spielen und nicht in der Jugendklasse.
Ich denke, der Veranstalter hat nichts anderes geregelt, als viele Turnierveranstalter machen, indem sie eine Jugend A-Klasse für alle Jugendlichen und eine leistungsmäßig eingeschränkte Jugend-B-Klasse für Jugendliche ohne Freigabe anbieten. Hier hat der Veranstalter praktisch die Jugend-A-Klasse nicht angeboten und eben nur eine Jugend-Klasse, die andere Veranstalter Jugend-B-Klasse nennen.
Ob dieser Zusatz in der Einladung rechtens ist (ich meine wohl), ist sicherlich strittig. Wenn man aber sowas in der Einladung schreibt, muss man sich auch daran halten, denn darauf haben die Spieler einen Anspruch.
Geändert von Manfred (06.01.2002 um 15:06 Uhr)
|