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AW: 72. BEM der Damen und Herren
Ich weiß nicht, wie Dr. Brain auf seinen Namen gekommen ist, erst einmal nachdenken sollte er aber schon. Ist es denn wirklich so klar, dass man sich nicht qualifiziert hat, wenn man aus der Wertung genommen wurde? Die letzte mir vorliegende Regelung, die allerdings irgendwann später einmal aktualisiert wurde, aus dem Jahr 1993 sagt zur Qualifikation nämlich, dass man hierfür "Teilnehmer" der Rangliste gewesen sein muss. Und dies war Axel Berger doch sicher unstreitig, oder? Wenn die Regel in diesem Punkt unverändert blieb, was der Sportausschuss selbst offenbar auch nicht sicher weiß, und meine Rechtsansicht zu obigem Punkt zutrifft, kann der Sportausschuss nicht einfach "entscheiden", dass ein solcher Spieler nicht teilnehmen darf. Bei einer solchen Maßnahme handelt es sich eindeutig um eine Sanktion, vergleichbar beispielsweise mit einer Sperre im Fußball, die es nach einer Roten Karte gibt und über deren Umfang das Sportgericht entscheidet. Im BTTV ist für solche Sanktionen ausschließlich das Verbandsgericht zuständig, sofern zuvor der Kontrollausschuss ein Verfahren eingeleitet hat. Also: Entweder es ergibt sich aus den Regeln eindeutig, dass sich der betreffende Spieler nicht qualifiziert hat (beispielsweise durch die Formulierung, dass sich nur RL-Spieler qualifizieren, die die Rangliste beendet haben) oder es muss das geschilderte Verfahren eingehalten werden. Da letzteres nicht der Fall war, wäre ich dankbar, wenn Dr. Brain die Turnierordnung, aus welcher er seine Schlussfolgerung zieht, ins Netz stellen würde, damit andere seine Auffassung prüfen können.
Im übrigen war im Jahr 2002/03 der Spieler Andreas Grote auch für die BEM qualifiziert, obwohl er zum 2. Ranglistentag nicht erschien.
Fragen der Spielstärke spielen dabei insgesamt keine Rolle. Der Spieler Kriese ist über einen Verfügungsplatz des JA aus den geschilderten zutreffenden Gründen ins Feld gerückt.
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