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Alt 02.01.2006, 12:53
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
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AW: (gelbe/rote) Karten...

Zitat:
Zitat von Vektor
Die Formulierung im Regeltext

Zitat:
"5.2.6 Die gegen einen der beiden Spieler eines Doppels verhängte Verwarnung oder Strafe gilt für das Paar, jedoch nicht für den “unschuldigen” Spieler in einem folgenden Einzel im selben Mannschaftskampf"

bereitet mir Probleme: Was geschieht, wenn sie im Doppel erst ein Spieler fehlverhält (-> Gelb) und anschließend sein Partner (-> Gelb/Rot für das Doppel).
Mit welcher Vorbelastung gehen sie beiden Spieler dann in ihre anschließenden Einzel?
Das ergibt sich aber ganz eindeutig aus der Formulierung: In deinem Beispiel gehen beide Spieler mit je einer gelben Karte in die folgenden Einzel.

Zitat:
Zitat von Vektor
Auch hiermit habe ich Probleme:

Zitat:
"Zitat von Edwin
diese gelbe zählt dann übrigens für die gesamte bank und den gesamten mannschaftskampf"

Die Betrachtung der Bank als "Ganzes" steht aus meiner Sicht im Widerspruch zum Regeltext, der eindeutig auf die einzelnen Personen abzielt:

Zitat:
"5.2.7 Begeht ein Betreuer, der verwarnt wurde, im selben Einzel- oder Doppelspiel oder im selben Mannschaftskampf einen weiteren Verstoß, zeigt der Schiedsrichter eine rote Karte und verweist ihn vom Spielraum (der Box) bis zum Ende des Mannschaftskampfes oder, in einem Individualwettbewerb, des betreffenden Spiels."

Würde man die Bank als "eine Person" betrachten, müsste - logisch betrachtet - bei einer roten Karte ja auch die ganze Bank des Spielraums verwiesen werden.
Dann lies bitte mal die Ziffer 5.1.4: "Wenn nach einer Verwarnung im selben Mannschaftskampf jemand unzulässigerweis berät..."
Und die Aussage kann sich nur auf einen Mannschaftskampf beziehen, da im Individualwettbewerb nur ein Betreuer pro Spieler zulässig ist. Der Sonderfall mit dem Doppel aus zwei verschiedenen Verbänden im Individualwettbewerb kommt hier nicht zum Tragen, weil die beiden Betreuer hinsichtlich 5.1 und 5.2 als eine Person betrachtet werden, d. h. das Fehlverhalten des Einen trifft auch den Anderen.
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