Zitat:
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Zitat von Rana-Hunter
Und wenn doch , Schläge ?
RH
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Da mach`Dir man vorerst noch keine Sorgen.
Ich handhabe es so, dass jedem körperlichen zunächst ein verbaler Verweis voraus geht; ich schrieb`s an anderer Stelle...
Weiterhin gilt bei mir das Prinzip der Verhältnismäßigkeit von Delikt und Strafe; Dein Vergehen ist ja schließlich ungleich "harmloser" als Betrug mit behandelten Noppen...
Und letztlich bist Du Ersttäter; ein weiteres Argument dafür, zunächst von Schlägen abzusehen.
Im Wiederholungsfall stellt sich das natürlich schon ganz anders dar...;-)
STOP