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Zitat von ttt
Diese Frage haben sich die ausführenden Organe des DTTB doch überhaupt nicht zu stellen, bzw. diese Frage ist nicht relevant für die Entscheidung, die die Mitarbeiter des DTTB zu treffen haben. Vor allem dann nicht, wenn die Entscheidung eines Gerichtes zweifelhaft ist und nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in eine Richtung gehen würde. Die Geschäftsstelle hat die Satzungen und Verordnungen wie Bundesligaordnung oder Wettspielordnung anzuwenden.
Natürlich kann ein Gericht feststellen, dass irgendeine sportrechtliche Regelung mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht übereinstimmt. Das ist heutzutage leider nicht mehr ungewöhnlich und ärgerlich, aber doch kein Problem der Geschäftsstelle. Wenn ein Beschwerdeführer vor einem öffentl. Gericht Recht bekommt, dann müssen die zuständigen Gremien eben ein Mal mehr z.B. die WO ändern.
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Es ist insofern ein Problem des DTTB, daß dadurch Schadensersatzansprüche entstehen könnten. Da je nach Entscheidung des DTTBs die eine oder andere Partei klagen könnte, wird man sich beim DTTB sicher frage wie sich ein ordentliches Gericht entscheiden würde.
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Zitat von ttt
Jedenfalls kann es m.E. nicht sein, dass die Bestimmungen der WO und der BLO nicht angewendet werden, weil vielleicht ein öffentl. Gericht die Anwendung beanstanden könnte.
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Das Problem mit der WO ist das Wort "Verein". Man hat seitens des DTTBs auch gleich reagiert und das ganze für die Zukunft geändert. Im Moment geht es nicht darum ob man die WO anwenden soll oder nicht, sonderen darum ob die Klausel der WO anwendbar ist.