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Alt 15.01.2006, 18:07
Karl Schöpp Karl Schöpp ist offline
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Idee AW: Was erlauben DTTB

Zitat:
Zitat von mithardemb

Also wenn ich das Recht verstehe, dann stand bis zu diesem Zeitpunkt das Wort "Verein" in der Regelung und wurde jetzt erst geändert.
Anscheinend hast Du das Gutachten nicht gelesen:

Zitat:
Zitat von charlies
AlIm Ausland wird der Tischtennissport wegen fehlender Strukturen (Verband/ Verein) auch in verbands-/vereinsähnlichen Organisationen, wie zum Beispiel in kirchlichen, betrieblichen oder gewerkschaftlichen Institutionen, regelmäßig durchgeführt.
Die Teilnahme an einem solchen Spielbetrieb ist der Spielberechtigung für einen ausländischen Verband Verein gleichzusetzen.
Und das ist Teil der WO und da wurde dieses Problem bereits geklärt.
Die wurde auch letztmalig so 2004 angewendet:

siehe Schreiben des DTTB an Homberg:
Zitat:
Zitat von vatheuer
vom 28.Januar 2004

Wie sie wissen ist die Struktur in vielen Nationalverbänden anders als in Deutschland, das von seiner Vereinsstruktur geprägt ist. Der Leistungssportausschuss hatte sich deswegen bereits 1993
zur WO. B9.3. auf Antrag des WTTV gutachterlich geäußert. Dieses Gutrachten füge ich hier bei
Der Leistungssportausschuss spricht in diesem Gutachten, was die Spielberechtigung für einen
ausländischen Verein angeht, von regelmäßigen Spielbetrieb. In China gibt es so etwas auf vielen Ebenen wie Schulen, Militär Universitäten etc.
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