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Zitat von Karl Schöpp
Anscheinend hast Du das Gutachten nicht gelesen:
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Was wäre im Falle eines Rechtsstreits verbindlich - das Gutachten oder die WO?
Meine einzige Informationsquelle, daß das Wort Verein das Problem ist stammt aus folgendem Beitrag aus tischtennis-inside:
http://www.tischtennis-inside.de/archiv/20051201S1.html
Hier der entsprechende Auszug:
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Hauptgrund ist dabei die Formulierung der entsprechenden WO-Bestimmung zu Saisonbeginn, in der ein sofortiger Entzug der Spielgenehmigung ausdrücklich nur bei Einsätzen für einen weiteren Verein im In- oder Ausland vorgeschrieben ist. Weikert hält für sehr wahrscheinlich, dass ordentliche Gerichte im Falle von Busenbacher Klagen gegen eine Sperre für Tie Yana und Shan das Konstrukt der Universitäts-Mannschaften in China nicht als Verein einstufen und somit Regressansprüche gegen den DTTB entstehen könnten. „Man kann in einer solchen Situation nur auf den Wortlaut von Bestimmungen abstellen, und dadurch sind uns auch die Hände gebunden: „Nach Sinn und Zweck kann man sicher Zweifel haben, aber man kann nicht gegen einen Wortlaut argumentieren.“
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Ist das Interview falsch, hat Herr Weikert keine Ahnung daß die WO inzwischen geändert wurde, sagt er bewußt die Unwahrheit oder habe ich etwas grundlegendes falsch verstanden?
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Zitat von Karl Schöpp
Und das ist Teil der WO und da wurde dieses Problem bereits geklärt.
Die wurde auch letztmalig so 2004 angewendet:
siehe Schreiben des DTTB an Homberg:
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Wie gesagt, die Frage ist wie ein ordentliches Gericht ein - wenn ich recht verstanden habe eigens vom DTTB erstelltes - Gutachten gegenüber der WO ansiedelt. Was hat im Zweifelsfall Gültigkeit?