was ich oben geschrieben habe, war auf basis von vernunft und logik.. in den regeln (battv) konnte ich allerdings keine kampflos-definition finden. also versuche ich es mal weiter mit logik..
mannschaftskämpfe (wie es in den reglen heißt

), die wegen nichtantreten, falscher aufstellung oder sonstigen verstößen gegen die wo, für eine mannschaft gewertet werden, sind kampflos im sinne der obigen definition und sollten wegen der oben zitierten regel im pttv nicht für die einzelbilanzen berücksichtigt werden.
einzelne spiele eines mannschaftskampfes, die wegen unvollständiger aufstellung (zu fünft), disqualifikation z.b. wegen frischkleben in der halle oder sonstigen gründen als kampflos gewertet werden, werden für die einzelbilanzen (natürlich nur des "gewinners" - es gibt ja keinen gegner) genau dann berücksichtigt, wenn nicht alle spiele des mannschaftskampfes als kampflos zu gelten haben.
trifft ein spieler hingegen verspätet ein, wirkt aber gemäß wo am mannschaftskampf mit, ist ggf. sein doppel oder erstes einzel ebenfalls kampflos verloren - hier hat die kampflos-wertung dann auch eine negative auswirkung auf die bilanz eines spielers im gegensatz zu den anderen beiden fällen.
anmerkung: ich finde es persönlich etwas blöd, wenn wegen nicht-vollständigem antreten kampflose spiele auch für die einzelbilanzen berücksichtigt werden, weil es in extremfällen die einzelbilanzen verzerren kann, weil es neben einem gewinner sportlich auch immer einen verlierer geben sollte und weil dieses system sehr asymmetrisch sein kann (theoretisch kann jeder spieler des unteren paarkreuzes eine x zu 0 bilanz spielen, x>0).