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Alt 21.01.2006, 17:54
Achim T. Achim T. ist offline
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AW: 3. Kreisklasse 1

Seit wann es die Regelung gibt kann ich auch nicht mehr sagen. Sie ist in der Wettspielordnung unter G 5.2.5 zu finden. Der WTTV gibt sich neue Regeln, wenn er merkt, das einzelne Vereine sich einen Vorteil verschaffen wollen.
Das gilt im Besonderen auch für Spieler z.B. der Landesliga, die sich in der Rückserie in die 2.Kreiklasse melden lassen um dann bei Turnieren in unteren Klassen richtig abzusahnen.
Auch dies hat der WTTV mit einer Regel unterbunden.
Ich verstehe nicht warum die 2.und 3.Kreisklasse immer von der Wettspielordnung ausgeklammert werden.
Spielfeldumrandungen sind in Ordnung werden aber genau wie Zähltafeln im Kreis nicht verlangt.
Es gibt nur ab dem Bezirk eine Ordnungsstrafe dafür, wenn keine vorhanden sind
Anders verhält sich das mit den Trikots. Sie werden auch im Kreis verlangt. Hier kommen die meisten Ausflüchte (habe das Trikot in der Tasche, mag aber nicht drin spielen, muss Ersatz spielen und das Trikot war nicht gewaschen, ich habe kein zweites Trikot usw.)
Auch wenn mir persönlich der Vergleich zu einer Fußballmannschaft stinkt, wie sieht es denn aus, wenn eine Mannschaft in einheitlicher Kleidung und die andere in vielen verschiedenen Trikots spielt.
Von DJK Jugend Eller weiß ich z.B., das alle Mannschaften das Feld für einheitliche Kleidung mit nein ankreuzen, wenn der Gegner in nicht einheitlicher Kleidung spielt.
Man weiß ja nie was passiert. Im oberen Teil des Spielberichts, wo diese Fragen angekreuzt werden und mit der Unterschrift darauf hingewiesen wird das alles in Ordnung ist, wird wie eine Urkunde betrachtet. Das heißt, wenn hier eine Falscheintragung erkannt wird, wird die betreffende Mannschaft mit 50 € bestraft (Urkundenfälschung) es ist schon mehrfach vorgekommen
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