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Zitat von long-pips
DA gibt es auch mehrere auffassungen zu, wenn ein dritter klebt.
Da es ein direcktes verbot des Frischklebens in Umschlossenen Räumen gibt, besteht die Möglichkeit, da der Schläger aufgrund seine "wiederrechtlichen" klebens nicht mehr den Regelnentspricht, den schläger "einzuziehen".
So wie ich mal gehört habe wird er aber nur für das erste Spiel eingezogen. Ist zwar Quatsch mit soße so zu agieren aber so weit ich informiert bin legitiem
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Sorry das halte ich für ausgeschlossen....wenn irgendjemand nen Schläger klebt (rein Theoretisch der garnichts mit TT zu tun hat) kann man dem nicht den Schläger abnehmen...ist schließlich sein Eigentum...Der kriegt ne Klage angedroht die sich gewaschen hat. Habe noch nie gehört das nen OSR nen Schläger beschlagnahmen darf...warum auch immer...und wie willste das machen wenn der Eigentümer sich wehrt/weigert??? Halle verweisen ok...oder willste dich mit dem drum prügeln???
Also wenn ich irgendwo in der Halle nen Schläger klebe und nicht spiele und du willst mir den Wegnehmen haste nen 115 kg problem das du nicht so "leicht" lösen wirst
Für wessen erstes Spiel willste den einziehen....Du weißt ja garnicht wessen Freundin da geklebt hat???
Da wirste glaube ich Probleme bekommen das umzusetzen...