Zitat:
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Zitat von Fastest115
http://www.tischtennis.de/downloads/..._04amtlich.pdf
Daraus schließe ich das dieses eine Regel der ITTF ist die aber erst ab 1.9.2006 gilt und deren Gültigkeit der DTTB zeitlich vorgezogen hat....
Also hat die Regel schon die ITTF erlassen("erfunden"-ITTF hat sie gemacht wie ich oben schrieb), dort ist sie aber noch nicht gültig.
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Sorry dann habe ich dich da mißverstanden und ich wußte natürlich auch nicht, daß der ITTF das auch durchsetzt.
Interessant ist auch, daß ausdrücklich das ganze nicht auf die Sportstätte begrenzt ist. Ich könnte also auch dann disqualifiziert werden, wenn ich im PKW oder daheim kleben.
Da diese Regelung quasi nicht kontrollierbar ist, wird es offensichtlich, daß es darum geht den "Gesundheitssport" Siegel zu wahren und sich juristisch abzusichern.