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Alt 02.02.2006, 22:11
Jens Ruland Jens Ruland ist offline
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Hallo VSFS,
ich muss gestehen, dass ich in der Hitze des Gefechts Deinen Beitrag tatsächlich übersehen habe, aber ich nehme ihn gerne auf.

Ich gebe Dir vollkommen recht, dass im Endeffekt die Verhältnismäßigkeit das unsichere Element an der Geschichte ist. Aber:
Wenn ich Dich richtig verstehe, sagst Du, dass ich beweisen muss, dass irgend jemand nicht meinen Verein allgemein, sondern mich als Person beleidigt hat. Dies würde aber bedeuten, dass unstrittig ist, dass eine Beleidigung erfolgt ist. Das wiederum bedeutet, dass die Problematik meiner Partei vielmehr taktisch als juristisch ist. Im Sinne von "wer klagt". Wenn man bedenkt, dass das Ziel unserer Partei die zukünftige Unterlassung der Aussage "das Spiel Füchse gegen GuMu war betrogen" ist, sind wir dann schon mal relativ weit, weil ich nicht glaube, dass es möglich ist einerseits fest zu stellen, dass eine Beleidigung erfolgt ist und dann aber nicht zumindest die zukünftige Unterlassung anzuordnen. Denn dass sich die Aussage "Du hast bzw. Ihr habt betrogen" in der Nähe der üblen Nachrede befindet, ist meiner Meinung nach unstrittig.

Jedenfalls danke, dass sich noch jemand mit Spass an der Argumentation geäußert hat.

Viele Grüße

Geändert von Jens Ruland (02.02.2006 um 22:51 Uhr)
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