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AW: Bezirkspokal für Kreismannschaften
Zitat:
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Zitat von Graupelopa
Also Leute,
die ganze Diskussion hier war m. E. völlig überflüssig:
Dann spielt doch bitte auch am 04.03. Siehe nachstehenden Auszug aus der WO:
G 4.2 Verlegung von Spielterminen
Eine Verlegung von Spielterminen (auch der vereinbarten Anfangszeiten), die von der zuständigen Stelle festgesetzt sind, ist grundsätzlich nicht zulässig.
Als Ausnahme gelten Vorverlegungen, sofern diese einvernehmlich zwischen den beteiligten Vereinen erfolgt, sowie Nachverlegungen, falls die Austragung des Mannschaftskampfes am selben Wochenende bzw. - bei Wochenspieltagen - bis zum Ende der jeweiligen Spielwoche erfolgt. ....
Dies gilt nach H 1.3. übrigens auch für Pokalspiele.
Eine offizielle Genehmigung konnte es natürlich nicht geben, denn am 04.03. herrscht, wie schon hinreichend ausgeführt, Spielverbot. Ein Funktionsträger (egal ob Verband, Bezirk oder Kreis) muss sich natürlich daran halten; Vereine sollten es eigentlich auch, aber wer will sie zwingen und ggfs überwachen?? Diese Genehmigung war aber auch nicht erforderlich, denn ... siehe oben.
Also, worum wird hier eigentlich gestritten? Doch nur noch darum, Recht zu haben.
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Wollte mich eigentlich nicht mehr dazu äußern, aber dieses Posting finde ich so gut, dass ich dieses trotzem hiermit noch mal mache.
Ich kann alles nur voll unterstreichen!
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Ich weiß, dass ich nichts weiß.
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